Tchnische Daten vom Tüv und Landratsamt abgestempelt

Hallo Spideristi,

Mein Name ist Ossi und ich bin seit einer Woche stolzer Spiderbesitzer.

Ich möchte ihn hier in Italien zulassen. Leider habe ich als Dokumente nur eine Unbedenklichkeitserklärung (mit Datum 10.04.2008) der Fahrzeugzulassungsstelle, die besagt, dass der origanle Fahrzeugschein verloren gegangen ist und daher einer Neuausstellung der Fahrzeugpapiere nichts im Wege steht.
Nur habe ich die Information bekommen, dass bei euch in Deutschland nach 10 Jahren die Daten gelöscht werden und das Fahrzeug ist seit 12 Jahren in der Garage gestanden.
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich jetzt zum Fahrzeugbrief kommen?

Desweiteren brauche ich auch noch die technischen Daten abgestempelt vom deutschen Tüv und dem Landratsamt.
Mein Spider hat die Motornummer 132 C2 0400877771 und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer 124CS1 0131299.
Könnt ihr mir da helfen? Hat jemand einen Rat, wie ich auch an diese Papiere komme?

Bin für jeden Rat dankbar!!

Grüsse aus Südtirol

Ossi

<span class="anonymus">von: Ossi</span>

In Deutschland kommst du mit dieser Bescheinigung wieder an neue Papiere.
Dietechnischen Daten müsste die Zulassungsstelle heraussuchen können. Besser natürlich wenn du sie von jemand bekommst.
Wie es in Italien dann funktioniert ?

Freundliche Grüße,

Christoph Hain

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[QUOTE=Snoopy]In Deutschland kommst du mit dieser Bescheinigung wieder an neue Papiere.
Dietechnischen Daten müsste die Zulassungsstelle heraussuchen können. Besser natürlich wenn du sie von jemand bekommst.
Wie es in Italien dann funktioniert ?[/QUOTE]

Für Italien brauch ich den Fahrzeugschein Teil 1 und Teil 2 und die technischen Daten des Fahrzeugs abgestempelt vom Tüv und vom Landratsamt. Dann ist es kein Problem.

von: Ossi

Bei den Ämtern ist beschrieben was man braucht:
Zum Beispiel hier:
https://www.stuttgart.de/item/show/318985/1
https://www.stuttgart.de/item/show/318995/1
http://www.braunschweig.de/vv/II/32/32_3/32_32/ersatzfahrzeugbrief.php

Erste Anlaufstelle bei einem Briefverlust ist immer die Zulassungsstelle, in deren Bereich das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.

Wenn der Fahrzeugbrief nach der ursprünglichen Zulassung von der Zulassungsstelle nicht an den Fahrzeughalter, sondern

* an eine vom Halter bevollmächtigte Person, oder
* an den Zulasser eines Autohauses, oder
* an eine Bank / ein Leasing-Institut

übergeben wurde, muss bei Briefverlust eine Erklärung der entsprechenden Personen vorgelegt werden, dass sie nicht im Besitz des Briefes sind, sondern ihn an den Halter übergeben haben.

Bearbeitungsdauer:
Der Ersatzbrief für einen vollgeschriebenen Brief wird nach der Zulasssung mit dem Fahrzeugschein ausgehändigt.

Nach einem Briefverlust bleibt der Ersatzbrief 6-8 Wochen in der Zulassungsstelle (Aufbietungsfrist). Nach Ablauf dieser Frist wird der Brief per Einschreiben zugeschickt.
Während der Aufbietungsfrist kann das Fahrzeug nicht zugelassen oder umgemeldet werden. Eine Stilllegung (Abmeldung) des Fahrzeugs ist aber möglich.

Da müsste man mal fragen wie das läuft wenn das Fahrzeug schon exportiert ist.

Freundliche Grüße,

Christoph Hain

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