CD30 Alu(-nachbau) mit H-Kennzeichen

Moin, moin!

Überlege den Tausch meiner originalen Stahlfelgen geben CD30 an meinem BS1. Da alte Magnesiumfelgen ja nicht ganz einfach im Handling sind und auch eine Überarbeitung und Neulackierung nicht ganz günstig ist, dachte ich an die Anschaffund des CD-30 Alu-Nachbaus von Cromodora von WuM-Autoteile.de nach in Kombination mit 185/70 R13. Gibt es da irgendwelche Probleme beim TÜV in Hinblick auf H-Kennzeichen, von wegen Alu und nicht Magnesium oder dergleichen? Hat jemand die Alus mit H-Kennzeichen eingetragen?

Danke und Gruß, Jan

<span class="anonymus">von: jan***t4</span>

Gast
Permalink

Hallo

Das Problem ist, das der Eintrag wohl nicht ganz leicht wird.

Warum?

Nun, das sind Nachpressungen, die mit der Kopie einer Bestätigung ( Anlage 1 zum Gutachten Nr. 2198) der Firma Hörmann Motorsport verkauft werden.

Diese Bestätigung ist also nur die Anlage 1 zu einem Gutachten Nr. 2198, welches aber nicht mit ausgegeben wird.

Auf meine Nachfrage beim Tüv Bayern, welcher wohl seinerzeit am 06.09.1991 die Anlage 1 und dann wohl auch das Grundgutachten Nr.2198 ausgestellt hat, teilten die mir mit, es gäbe keine Unterlagen mehr von 1991 und da die Firma Hörmann Motorsport nicht mehr existent sei, sei auch das Gutachten Nr 2198 nicht mehr gültig.

Amtsschimmel oder nicht,..keine Ahnung,..ich habe jedoch mal einen Spider Fahrer getroffen, der hatte auch die Nachbauten drauf und sagte, die bekomme man nicht eingetragen, er fahre so damit rum.

ich habs nicht weiter probiert, ..mußte vielleicht selbst mal rausfinden,..ich finde nur frech, das die Felgen stets als Original Cromodora Nachfertigung bezeichnet werden, obwohl auf dem Rad nichts von Cromodora steht, nur innen irgendwo CD 30.

Gruß Ralf

von: Ralffinke

Gast
Permalink

Hi

Ja,..du hast Sie eingetragen,..aber das ist halt nicht das Hörmann Rad sondern eine Nachfertigung davon, bei der nur das Hörmann Gutachten mitgegeben wird.

Somit ist das nicht legal, die Felge müsste ein eigenes Gutachten haben, was Sie aber nicht hat..

Warscheinlich wird es keinem auffallen, wenn du das Gutachten zur Eintragungimmer dabei hast..die grünweissen haben ja auch andere Sorgen..

Gruss Ralf

von: Ralffinke

@Ralffinke also in der Hinsicht habe ich mir noch keine Gedanken gemacht für mich hat Axel-Augustin die Eintragungen erledigt. Ich denke zwischen den TÜV Stationen wird es wahrscheinlich auch Unterschiede geben was die Toleranz solcher Entscheidungen anbelangt. Ist es tatsächlich so, wenn die Firma nicht mehr existent ist, das keine Eintragung mehr möglich ist? Ich kann es mir kaum vorstellen, aber lasse mich aber gern eines Besseren belehren. Ich weiß selbst wie hilfsbereit der Tüv sein kann. Auch das die Unterlagen nicht mehr vorhanden sein sollen, finde ich ne Frechheit wofür zalen die Firmen denn teure Gutachtengebühren. Echt guter Datenschutz! Haben die nen Servercrash gehabt und Daten verloren?

Gruß Kay

Gast
Permalink

Hm,

ich habe meine CD 30 ob oder wie von wem weiß ich gar nicht über Axel Augustin bezogen, Eintragung wurde auch von ihm erledigt.

Eine Idee hätte ich nocht, jemand mit originalen CD 30 auftreiben, diese eintragen lassen und wieder umrüsten, wem soll das denn auffallen.

Gruß aus Kiel

von: jürgen_kiel

Gast
Permalink

Hallo Stephan,

so einfach ist es nun auch nicht, zum Verlust deines Versicherungsschutzes muss das teil, bzw. die Felge ursächlich für den Unfall gewesen sein, oder erlischt mit jedem Sportluftfilter die ABE für das Fahrzeug, oder gar dein Versicherungsschutz.

Ich meine aber auch, das Felgen die als CD 30 angeboten werden und dann nicht Eintragungsfähig sind, ............. dürfen die so ohne weiteres als CD 30 verkauft werden??

von: jürgen_kiel