US-Begrenzungsleuchten aktivieren - TÜV???

Hi Spideristi,

will mal Eure Meinung dazu hören:

Möchte über Winter die seitlichen Begrenzungsleuchten meines US-Spiders CS2-BJ79 aktivieren. Schaltplan liegt vor. Was sagt denn unser TÜV bzw. der Karnevalsclub Grün-Weiss dazu ??

Bei einigen neueren Fahrzeugen (speziell VOLVO) ist das heute ja auch üblich. Gibt's da Probleme ???

Freue mich über Eure Anregungen/Tips..

Grüße

124monk
-marcus-

Gast
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Wenn sie eingetragen sind (waren sie damals bei meinem alten CS1 auch),
ist es kein Problem. Ich weiß aber auch von Leuten, die die Begrenzungs-
leuchten abklemmen mußten um das Auto in D zuzulassen. Hängt wohl
von den TÜV Leuten ab, die die Erstbegutachtung machen.

Wenn sie nicht eingetragen sind ist es aber mit Sicherheit nicht zulässig.
Meist ist wohl auch das kein Problem aber wenn die Jungs in Grün-Weiß
dir was wollen kann es u.U. teuer werden.

Gruß, Marcus

von: MarcusMüller

Ja hi,

also bei mir war seinerzeit nichts eingetragen.
Eines Abends hielten mich die grün-weissen an weil ich mit einer "so schön bunten Beleuchtung" durch die Gegend fuhr. Seitenleuchten v. gelb, hi rot und in den vorderen Stossstangen die beleuchteten Blinker. Ich bekam eine Mängelkarte und musste zum Tüv. Der hat mir nur die Seitenleuchten (vorne gelb, hinten rot) eingetragen, jedoch nur in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidenten.

Seitdem bin ich darauf bedacht den Brief nicht verfallen zu lassen. Heute ist es, so weit ich mitbekommen habe, nicht mehr möglich hinten die roten Lampen eingetragen zu bekommen, sondern nur gelb. Das sollte aber auch nicht das Problem sein da diese zumindest beim DS die gleiche Bauform haben.

In der Eintragung wird auch nur von den Seitenmarkierungsleuchten gesprochen. Gehören die bel. Blinker wohl auch zu den Seitenmarkierungsleuchten? Was meint Ihr? Falls ja werden die Stecker wieder verbunden..

Gruß,
Rudi

Gast
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Leuchtende Blinker sind in Deutschland nie zugelassen - keine Chance.

Das Problem mit den grün/weißen ist, daß durch die aktive "Modding" Szene
im Bereich Golf/Opel/BMW wo die verrücktesten Sachen gemacht werden
inzwischen eine gewisse Sensibilität gegenüber illegaler Beleuchtung
existiert. Daher achten die Jungs da ziemlich drauf.

Das Blöde ist, daß das im Zweifel (wenn Sie Dir Böses wollen) eine Anzeige
wegen erloschener Betriebserlaubnis in Verbindung mit > 100 EUR + 3 Punkten
gibt. - Wenn sie nett sind, reicht es vor Ort das Kabel abzumachen und damit
hat es sicht.

Gruß, Marcus

von: MarcusMüller

Gast
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Meine Seitenleuchten sind eingetragen, dh. vorne gelb, hinten rot - ich habe einen CS1, Eintrag befindet sich in Brief und Schein, war auch kein Thema bei der Umtragung auf das H-Kennzeichen
Wenn es Dir was bringt, kann ich Dir das mal einscannen
mailto:markus.stuebchen@gmx.de

Gruß,

Markus

von: Markus St.

Orange Seitenleuchten sind bei Fahrzeugen ab sechs Meter länge Pflicht und bei kürzeren immer erlaubt, d.h. ohne Eintragung. Rote Seitenleuchten nur dann, wenn sie eine Baueinheit mit den Rückleuchten bilden, also nicht beim Spider. Unsere hinteren roten Seitenleuchten müssen bzw. können per Ausnahmegenehmigung eingetragen werden, ist normal kein Problem, wenn man eine Briefkopie vorlegt von einem anderen Spider mit dem entsprechenden Eintrag.

Oder die hinteren roten gegen orange ersetzen, so wird das z.B. bei den hier rumfahrenden Volvos mit den Seitenleuchten gemacht. Ich überlege mir das auch schon länger....

Bei mir CS0 Bj. 80 sind die Seitenlichter vorne gelb und hinten rot auch eingetragen, die original dauerleuchtenden vorderen Blinker fahre ich auch, zum TÜV wird das Dauerlicht mit kleinem Klebestreifen auf der Birne ausser Gefecht gesetzt, es sei denn ich vergesse es wieder wie die letzten 2 Male.
Gab bei meinem TÜV ( kein WerkstattTÜV ) kein Gemecker, ebensowenig wie der offene K&N den ich auch vergaß rückzurüsten.
ich denke wenn der Wagen einen ordentlichen und gepflegten Eindruck macht, ist die Toleranz halt größer.
Gruß
Michael

Da muss ich zustimmen.

Bei uns in Ö sind die Gesetzte zwar anders, aber bei meiner Typisierung(!!!) durch die Landesregierung ist auch einiges "durchgegangen".

Ich glaube grundsätzlich, dass bei einem Oldtimer schneller die Augen zugedrückt werden als bei einem TürkenBMW oder Effektlackgolf mit 400 Watt Anlage.

An deiner Stelle würde ich die Seitenleuchten über einen Schalter laufen lassen (evtl über das Standlich koppeln)

Martin