Umweltplakette: Nun doch ein Einsehen mit den Kat-Spiderfahrern

Zumindest ein Teilerfolg:
Scheinbar sehen die Jungs und Mädels in Berlin jetzt wenigstens ein, daß die vielen US-Kat-Autos, wie die unzähligen importierten Spider, einen Kat haben, der der Euro1-Norm entspricht und deswegen auch die grüne Plakette verdienen.:)

...auch wenn die Oldtimer bislang immernoch ausgeschlossen sein sollen...:(

https://www.t-online.de/auto/

Aber trotzdem lohnt sich schon wegen der damit nicht geänderten doppelt so hohen Steuer der Euro1-Autos die Anschaffung eines Euro2-Kats weiterhin...

Gruß
Udo

von: PininfarinaAG

[QUOTE=Jürgen]@Udo

In meinen Papieren steht "offen, schadstoffarm", Schlüsselnummer 01.
Nach der in Deinem Link aufgeführten Liste bekommt ein Fahrzeug mit Schlüsselnummer 01 keine Plakette...

Grübelnd,
Jürgen

Gottseidank auf dem Land lebend.[/QUOTE]

[COLOR=DarkOliveGreen]HI HI Hi
Nimm die :D
[/COLOR]

[COLOR=#FF0000]Gruß aus KÖLLE :)[CENTER][/CENTER][/COLOR][B][/B]

Gast
Permalink

@Rolf: Die ist echt mal cool!
Aber ich glaube, die sollten wir nicht brauchen, denn:

@Jürgen:
Die haben nur eine alte Website zu dem Thema verlinkt, denn die verlinken gerne nochmal alles, was irgendwie damit zu tun hat...:D , haben aber die neueste Meldung dort noch nicht in die Tabellen etc. einfließen lassen.

Meiner ist auch 01, ich denke sogar alle US-Kats sollten 01 sein.
Und gerade die sollen ja jetzt mit Euro1, mit dem die US-Kats schon immer vergleichbar waren, gleichgestellt werden.

Wenn den Schlaumeiern nicht doch nochmal was Anderes einfällt...:(

Gruß
Udo

von: PininfarinaAG

Verdammich nochmal....

jetzt wo auch in HH über eine Citymaut für "Umweltsünder" nachgedacht wird werd ich langsam ein bisschen nervös...

mein CS2-Vergaser mit u.kat läßt mich da irgendwie alt aussehen - oder läßt sich da nicht doch noch was machen? Habe alle Links hier im Forum schon durch.
Bin ich denn der einzige, der sein Auto bald stilllegen darf?

Gruß Guybrush
(der heut abend eine fantastische Tour durch Vierlande südlich von HH mit Sonnenuntergang und Nebel auf den Feldern unter Einsatz von etwas co2 sehr genossen hat...)

Hallo baldwirds,
[quote]
Von den Verkehrsverboten ausgenommen sind folgende Fahrzeuge, auch wenn sie nicht mit einer
Plakette gekennzeichnet wurden: zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, mobile Maschinen und Geräte,
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen. Dies gilt auch für Fahrzeuge
für die medizinische Betreuung oder den Transport von Behinderten (Eintrag "aG", "H" oder
"Bl" im Schwerbehindertenausweis) sowie für Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär.
[B]Diese Ausnahmeregelung gilt mit Inkrafttreten der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung
zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ am 8. Dezember
2007 nun auch für Oldtimer (gemäß §2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein
Kennzeichen nach §9 Abs.1 („H“-Kennzeichen) oder §17 (rotes „07“-Kennzeichen) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
führen[/B], sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, einer anderen
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen
sind.
Die Richtlinie sieht vor, dass in "unaufschiebbaren Fällen" durch die Behörden oder die Polizei vor Ort
Fahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen werden können, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt,
insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen,
oder wenn "überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern", insbesondere
zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen.
[/quote]

Diese Info stammt aus einem ADAC Informationsblatt Stand 12/07.

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