Änderung Kfz.-Steuer 2014

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Die Zollverwaltung - Ihr neuer Ansprechpartner ab 2014

Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen.

Bis längstens zum 30. Juni 2014 üben die Landesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus. [B]Danach ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" sind künftig die Hauptzollämter.[/B]
Aufgrund des großen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen Fahrzeugen wird die Aufgabenüberleitung schrittweise ab dem ersten Quartal 2014 erfolgen: Die Daten werden in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen.
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Quelle: <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugs…;